Juridi Suche

Zielsetzung

Die Juridi Suche ruft als Juristensuche besonders häufig genutzte Seiten (insbesondere Gesetzesnormen) ohne Umweg über die Sucherergebnisse auf. Damit wird neben der Klickersparnis auch gewährleistet, dass die Gesetzesnormen immer in derselben Datenbank aufgerufen werden, anstatt wie bei Google je nach Gesetzesnorm in unterschiedlichen Datenbanken.
Um universell einsetzbar zu bleiben, wird bei Nichterfolg der Suche der Suchbegriff an Google weitergeleitet.

Funktionsweise

  1. Überprüfung, ob Sonderfunktion aufgerufen werden soll
    1. Juridi: Weiterleitung auf Juridi-Internetseite
    2. Suche: Weiterleitung auf die Suchanfrageseite
    3. Hilfe, Help, ?: Weiterleitung auf diese Seite
    4. Griffregister: Weiterleitung auf die Griffregister-Bestellseite
    5. Linkcodes
  2. Überprüfung, ob Eingabe eine Bundestagsdrucksache bezeichnet (z. B. BT-Drucksache 12/345), wenn ja: Weiterleitung auf die Drucksache auf den Seiten des Deutschen Bundestages
  3. Überprüfung, ob Eingabe eine Gesetzesnorm, wenn ja:
    1. wenn historischer Schwerpunkt gesetzt: Überprüfung, ob Treffer bei lexetius.com; wenn ja: Aufruf mit lexetius.com
    2. Überprüfung, ob beck-online verfügbar, wenn ja: Aufruf mit beck-online
    3. Überprüfung, ob ganzes Gesetz: wenn ja: Aufruf des Volltexts mit gesetze-im-internet.de
    4. Überprüfung, ob Treffer bei dejure.org; wenn ja: Aufruf mit dejure.org
  4. Überprüfung ob exakter Treffer in der deutschen Wikipedia; wenn ja: Aufruf mit Wikipedia
  5. Weiterleitung des Suchbegriffs an Google